Haftungsklausel

Haftungsklausel

Der Veranstalter und die Teilnehmer untereinander haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Jagdausübung vorstellbar und typisch sind. Darüber hinaus haften der Veranstalter nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Veranstalter und die Teilnehmer haften für Sachschäden lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. An der Jagd teilnehmende Pferde müssen Haftpflicht versichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. 


Es wird ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Jagdreitens hingewiesen!


Es wird die bei Jagden übliche Sicherheitsausstattung der Teilnehmer mit Sturzhelm und Schutzweste gefordert. Das Brauchtum und die Jagdregeln des Schleppjagdvereins Böhme e.V. sind zu beachten.